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Kein Widerrufsrecht im B2B-Bereich

Wenn zwei Unternehmer ein Geschäft abschließen, dann gilt der im Gesetz verankerte Verbraucherschutz nicht, das Widerrufsrecht kann nicht in Anspruch genommen werden. Nach dem Grundsatz „Wer unternehmerisch handelt, muss geschlossene Verträge einhalten“ gilt dies für alle natürlichen und juristischen Personen, die laut §14 BGB als Unternehmer gelten.

Im Gesetzestext heißt es sinngemäß, dass dazu alle Personen zählen, die ein Geschäft als gewerblich oder selbstständig beruflich Tätiger abschließen – Gründer fallen ebenso in diese Kategorie und zwar schon bereits bevor das Unternehmen am Wirtschaften ist. In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof dies klargestellt. Dabei ist es unerheblich, ob die geplante selbstständige Tätigkeit dann auch wirklich aufgenommen wird.